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DB Drucksache19/13824 zu §151 SGB XIV (Absicherung gegen Krankheit)

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DB Drucksache19/13824 zu §143 (Heil- und Krankenbehandlung)

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DB Drucksache19/13824 zu §142 (Grundsätze und Leistungen)

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Änderung des Anti-D-Hilfegesetz (Bestandschutzregelung) im Bundesanzeiger veröffentlicht!



 


 


Bestandsschutz trotz Heilung von chronischer Hepatitis-C heute im Bundestag beschlossen!
Aber leider nicht für alle Frauen! Den Betroffenen raten wir zur rechtzeitigen Antragstellung!

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14872 – Seiten 76-77

Zu Artikel 2d – Anti-D-Hilfegesetz
(Bestandsschutz im Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG))

Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Regelung von § 7a (neu). Mit der Einführung eines Bestandsschutzes wird der Verweis auf § 62 Absatz 2 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG), der das Verbot der niedrigeren Festsetzung des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) innerhalb einer Zweijahresfrist regelt, nicht mehr benötigt.

Zu Nummer 2
Zu § 7a
Zu Absatz 1

Insbesondere durch medizinische Fortschritte in der antiviralen Therapie bei der Behandlung der Hepatitis C konnte in den letzten Jahren in einer Vielzahl von Fällen eine Viruselimination und Heilung der Infektion erzielt werden. In der Folge fü̈hrt dies in zunehmendem Maße bei den Berechtigten nach dem AntiDHG zu einer Festsetzung eines niedrigeren GdS und damit zu einer Reduzierung oder einem Wegfall der Rentenleistungen. Oftmals klagen die Betroffenen jedoch über vielfältige mittelbare Schäden oder Folgeerkrankungen, die sich nicht im Virusstatus abbilden und das gesundheitliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen.
Der weit ü̈berwiegende Teil der Berechtigten besitzt einen GdS von 30. Herabstufungen aus diesem GdS sind mit einer Einstellung der laufenden monatlichen Rentenzahlung nach dem AntiDHG verbunden. Die nach dem Anti-DHG Berechtigten haben in der Regel bereits die Altersgrenze von 60 Jahren ü̈berschritten und konnten wegen der gesundheitlichen Einschränkungen oftmals nur einer verminderten oder gar keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Ein Wiedereinstieg in das volle Arbeitsleben, um etwaige finanzielle Einbußen auszugleichen, ist daher den Betroffenen kaum mehr möglich. Aus humanitären und sozialen Grü̈nden wird durch die Einfuührung einer Bestandsschutzregelung sichergestellt, dass eine Besserung des schädigungsbedingten Gesundheitszustands nicht zu einer Absenkung der monatlichen Rente nach § 3 Absatz 2 führt. Nach den letzten Erhebungen der Länder gab es am 31. Dezember 2018 noch 743 rentenberechtigte Personen. Zahlen zu den Herabstufungen in 2019 liegen derzeit noch nicht vor. Zukü̈nftig mü̈ssen diese Personen nicht mehr befü̈rchten, durch ihre Entscheidung fü̈r eine erfolgversprechende Behandlung mit modernen Hepatitis C-Medikamenten finanzielle Einbußen zu erleiden.

Zu Absatz 2
Absatz 2 sieht vor, dass Berechtigte, deren GdS nach dem 31. Dezember 2013 herabgesetzt wurde, auf Antrag zukuünftig wieder eine monatliche Rente erhalten, die dem GdS vor der Neufestsetzung entspricht. Damit werden von der Regelung zusätzlich rund 170 Personen begü̈nstigt, die insbesondere durch die Einführung der modernen Hepatitis C-Medikamente im Jahr 2014 von der Absenkung oder Entziehung einer Rente nach dem AntiDHG betroffen waren. Um Nachteile fü̈r die antragsberechtigten Personen in den ersten Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu vermeiden, wird eine angemessene Antragsfrist von sechs Monaten eingeräumt. Bei Anträgen, die innerhalb dieses Zeitraumes gestellt werden, beginnt der Leistungsanspruch ab 1. Januar 2020, andernfalls zu Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

Zu Absatz 3
Allgemeine Anhebungen entsprechend dem Wert der jährlichen Rentenanpassung der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 8 sind sowohl ab dem Zeitpunkt der damaligen Neufestsetzung, als auch zukü̈nftig zu berü̈cksichtigen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Berechtigten, die nach dem 31. Januar 2013 herabgesetzt wurden, die aktuell geltenden Renten (letzte Rentenanpassung am 12. April 2019) erhalten und auch in der Zukunft nicht schlechter gestellt werden.

Zu Nummer 3
Die Neuregelung erfordert im Jahr 2020 voraussichtlich einen finanziellen Mehrbedarf von bis zu 1.453.200 Euro, der in den Folgejahren entsprechend der jährlichen Anpassung der Renten steigt. Kostenträger der Rentenleistungen nach dem AntiDHG sind die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Thü̈ringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin. Gemäß § 10 Absatz 3 AntiDHG erstattet der Bund den Kostenträgern die Hälfte der entstandenen Kosten. Für den Bund entstehen daher ab dem Jahr 2020 zusätzliche Haushaltsausgaben in Höhe eines höheren sechsstelligen Betrags, der ebenfalls der jährlichen Anpassung der Renten unterliegt. Die Länder Baden-Wü̈rttemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein erstatten zusammen 12,4 Prozent der entstandenen Kosten gemäß dem in
§10 Absatz 3 Satz 2 genannten Anteilsverhältnis.

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Bestandsschutz trotz Heilung von chronischer Hepatitis-C rückwirkend ab 01.01.2018
"Bundesgesundheitsminister Spahn kündigt Hilfe für Hepatitis-C-Opfer an" vom 29.08.2019

Ende der 70er-Jahre infizierten sich in der ehemaligen DDR viele Frauen bei einer Immunprophylaxe
mit Hepatitis C. Selbst wenn die Krankheit bei vielen heute erfolgreich bekämpft wurde, leiden die Betroffenen noch immer unter den Folgen. Diese Frauen möchte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in Zukunft wieder besser unterstützen.

"Das Leid dieser Frauen ist uns nicht egal. Unverschuldet wurden sie in der DDR mit Hepatitis C infiziert. Und auch wenn es jetzt Heilung gibt, ihre jahrzehntelange Krankheitsgeschichte bleibt - mit allen Folgen. Daher wollen wir sie als Gesellschaft weiter unterstützen."

- Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

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"Eine Frau kämpft um Gerechtigkeit" MP 16.09.2019

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"Der größte Medizinskandal der DDR" Beitrag im RBB "Brandenburg aktuell" vom 03.02.2019

Video-Beitrag des RBB zum größten Medizinskandal in der damaligen DDR vom 03.02.2019.

Vor 40 Jahren: Tausende Frauen wegen Anti-D-Prophylaxe mit Hepatitis C infiziert.

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"Vertuschter DDR-Impfskandal: Opfer kämpfen noch heute um Entschädigung" LVZ 17.12.2018

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"DDR-Medizinskandal - Frauen leiden bis heute" Beitrag im MDR Exakt vom 10.10.2018

Video-Beitrag des MDR zum Hepatitis-C-Skandal in der ehemaligen DDR vom 10.10.2018.

Es war der größte Medizinskandal der DDR: 1978 wurden mehr als 4.000 Frauen mit einem verseuchten Medikament behandelt und erlitten Leberschäden. Seit 2000 gibt es ein Entschädigungsprogramm, aber das hat große Lücken.

Richtigstellung von www.antidhilfe.de: Tatsächlich wurden über 6.800 Frauen Opfer einer Arzneimittelstraftat. Über 2.500 der Betroffenen wissen bis heute nicht das sie möglicherweise infiziert sind. Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf.

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"Besteht ein Zusammenhang zwischen moderner DAA-Therapie zur Behandlung
von Hepatitis-C-Virusinfektion und Leberkrebs?"

Welche Therapien sind betroffen? (DAA = Direct Antiviral Agents)

1. Mit DAAs und Interferon (Boceprevir, Telaprevir oder Sofosbuvir plus pegyliertes Interferon)
2. Nur mit DAAs (Sofosbuvir mit oder ohne Daclatasvir, Sofosbuvir mit Simeprevir oder Ledipasvir oder Paritaprevir/Ritonavir/Ombitasvir/Dasabuvir).

A: Leberkrebs nach Hepatitis C-Behandlung: Gibt es einen Zusammenhang?

Mai 2017 – Führende Leberexperten rätseln derzeit darüber, warum einige Menschen, die mit modernen Medikamenten von einer Infektion mit dem Hepatitis C-Virus geheilt wurden, kurze Zeit später an Leberkrebs erkranken. Forscher aus Barcelona vermuten in der Fachzeitschrift „Seminars in Liver Disease“ (Thieme Publishers, Stuttgart 2017), dass die Heilung der Virusinfektion die körpereigene Krebsabwehr in der Leber schwächt.

Eine Zusammenfassung kann hier angesehen werden. Der Link führt zur Thieme Mediengruppe

B: Die Heilung von Hepatitis C bewahrt nicht unbedingt vor einem Leberzellkarzinom!

23.11.2015 – Bisher ist nicht bekannt gewesen, wie sich eine Heilung langfristig auf das Risiko und die Prädiktoren für ein HCC auswirkt, sagte El-Serag. „Nun haben wir zumindest Hinweise, dass für bestimmte Patientengruppen ein höheres HCC-Risiko auch nach einer Heilung existiert.“

Eine Zusammenfassung kann hier angesehen werden. Der Link führt zum Medscape Verlag

C: Hepatitis C: Streit um Risiken der DAA-Therapie beendet?

27.10.2017 – Seit gut 2 Jahren wird kontrovers diskutiert, ob die direkt antiviral wirksamen Substanzen (DAA) das Risiko für ein hepatozelluläres Karzinom erhöhen oder nicht. Zudem lautete vor kurzem das Fazit einer umstrittenen Cochrane-Analyse, dass ein anhaltendes virologisches Ansprechen (SVR) nach einer DAA-Therapie keinen Einfluss auf Morbidität und Mortalität habe (wie Medscape berichtete). Nun könnte die Auswertung einer der größten Hepatitis-C-Kohorten die Diskussion beenden: Eine SVR, die als Heilung angesehen wird, verringerte demnach das relative Risiko für ein hepatozelluläres Karzinom durch eine DAA-Therapie um 71%.

Eine Zusammenfassung kann hier angesehen werden. Der Link führt zum Medscape Verlag

Sollten die beiden Links zum Medscape Verlag nicht direkt aufrufbar sein, geben Sie z. B. im Google-Suchfeld Ihres Browsers folgenden Satz ein und klicken Sie dort auf den jeweiligen Beitrag: "Die Heilung von Hepatitis C bewahrt nicht unbedingt vor einem Leberzellkarzinom"

Zusammenfassung:



 

 


"Eine Spritze wurde zum Verhängnis" Beitrag im ZDF ML mona lisa vom 28.01.2017

Video-Beitrag des ZDF zum Hepatitis-C-Skandal in der ehemaligen DDR vom 28.01.2017.

Monika Grone wusste 20 Jahre nicht, was los war: Sie war 1979 mit Hepatitis-C-Virus infiziert worden und eine von vielen jungen Müttern, die in der DDR Opfer eines vertuschten Medizinskandals wurden. Etwa 7000 Schwangere in der ehemaligen DDR erhielten wissentlich eine Spritze zur Rhesusprophylaxe mit verseuchtem Wirkstoff Immunglobulin Anti-D. Der Skandal wurde vertuscht. Viele Mütter erfuhren von ihrer Infizierung mit dem Hepatitis-C-Virus nicht und haben bis heute mit Spätfolgen zu kämpfen.

Der Beitrag kann hier angesehen werden. Der Link führt zur Mediathek.

 

 

 


Bundesregierung sieht bei der Ausführung des AntiDHG auch in 2015 keine Defizite

BERLIN. Die Bundesregierung sieht keinen Nachbesserungsbedarf für Frauen, die in den Jahren 1978/79 in der DDR anlässlich einer Anti-D-Prophylaxe mit Hepatitis C infiziert worden sind.

Dies geht aus der Antwort (Bundesdrucksache 18/3901 vom 05.02.2015) auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag hervor, in der die Beschwerden von Betroffenen aufgegriffen werden. Die einzelnen Anfragen und Antworten können hier vollständig nachgelesen werden.

Wir bedauern sehr, dass die Antworten der Bundesregierung keinen Willen erkennen lassen, an der bestehenden restriktiven Praxis etwas zu ändern.

Was ist der Grund - warum sieht die Bundesregierung tatsächlich keinen Handlungsbedarf?

Die Antwort darauf gibt die Bundesregierung auf Seite 4, Absatz 2: "Bereits seit vielen Jahren wendet sich eine kleine Gruppe betroffener Frauen wiederholt an Abgeordnete des Deutschen Bundestages, das BMG und BMAS sowie andere Entscheidungsträger, um auf von ihnen wahrgenommene Mängel bei der Ausführung des AntiDHG und den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG) der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) hinzuweisen."

Etwas ändern wird sich deshalb erst, wenn nicht nur eine kleine Gruppe sondern alle Betroffenen ihren Forderungen gemeinsam den nötigen Nachdruck verleihen.

 

 

 


Bund-Länder-Besprechung 2014 zum Anti-D-Hilfegesetz im Bundesministerium für Gesundheit

Zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung des Anti-D-Hilfegesetzes (AntiDHG) durch die Länder finden im Bundesministerium für Gesundheit regelmäßig Bund-Länder-Besprechungen statt.

In Vorbereitung dieses Treffens ist auch www.antidhilfe.de zu einem Gespräch eingeladen.

Folgende Themenvorschläge hat www.antidhilfe.de am 23.02.2014 schriftlich vorgetragen:

1. Die "Dunkelziffer" nicht ermittelter Infizierter liegt derzeit noch bei über 2.000!
2. Gesetzlich geregelte Auswahl von Sachverständigen
.

Das vollständige Schreiben kann hier nachgelesen werden. Die als Beispiel dienende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) vom 19.06.2009 findet sich hier und das Wortprotokoll des Ausschusse für Gesundheit zur 51. Sitzung vom 28.11.2011 hier.

Den ehemals geplanten Themenvorschlag zur Berücksichtigung von extrahepatischen Manifestationen als zwingenden Bestandteil der Begutachtung haben wir nicht mit aufgenommen, weil hierzu im TOP 5 der uns erst jetzt vorliegenden Sitzungsniederschrift der Bund-Länder-Besprechung vom 01.10.2013 bereits ausführlich Stellung genommen wird und unsere Fragen dort beantwortet sind.

Allen Betroffenen, die uns in den letzten Jahren Dokumente ihrer Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zur Einsicht übergeben haben möchten wir an dieser Stelle noch einmal recht herzlich für ihr uns entgegengebrachtes Vertrauen danken!

 

 

 


35-Jahres Verlauf der chronischen Hepatitis C bei 718 Frauen der deutschen HCV (1b) Anti-D Kohorte


M. Wiese (1), J. Fischer (2), M. Löbermann (3), U. Göbel (4), K. Grüngreiff (5), W. Güthoff (6), U. Kullig (7), F. Richter (1), I. Schiefke (8), H. Tenckhoff (2), A. Zipprich (9), T. Berg (2), T. Müller (2), East German HCV Study Group

(1) Hepatologische Schwerpunktpraxis, Nordstr. 17 – 21, Leipzig, Germany
(2) Sektion Hepatologie, Klinik und Poliklinik für Gastroenterologie und Rheumatologie, Universitätsklinikum Leipzig, Germany
(3) Abteilung für Tropenmedizin, Infektionskrankheiten und Sektion Nephrologie, Universitätsmedizin Rostock, Germany
(4) Gastroenterologische Schwerpunktpraxis, Cottbus, Germany
(5) Hepatologische Schwerpunktpraxis, Magdeburg, Germany
(6) Klinik für Gastroenterologie und Infektiologie, E.-v.-Bergmann Klinikum, Potsdam, Germany
(7) III. Medizinische Klinik, Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt, Dresden, Germany
(8) Klinik für Gastroenterologie und Hepatologie, Klinikum St. Georg GmbH, Leipzig, Germany
(9) Klinik und Poliklinik für Innere Medizin I, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Halle, Germany


Inhaltsverzeichnis

Einleitung: Es existieren nur wenige prospektive Untersuchungen zum natürlichen Verlauf der chronischen Hepatitis C Virus Infektion. Unsere bisherigen Verlaufsbeobachtungen zur Progression der Lebererkrankung bei betroffenen Frauen der deutschen HCV (1b) Anti-D Kohorte, die 1978/79 in Ostdeutschland bei einer Anti-D Immunprophylaxe iatrogen mit HCV infiziert worden waren, sprachen für einen benignen Verlauf mit langsamer Fibrose-Progression 20 Jahre bzw. 25 Jahre nach Infektion.

Ziele: Ziel unserer prospektiven, Bevölkerungs-basierten multizentrischen Studie war die Re-Evaluation des natürlichen (unbehandelten) bzw. Therapie-induzierten Verlaufs der Erkrankung in der deutschen HCV (1b) Anti-D Kohorte 35 Jahre nach Infektion.

Methodik: Insgesamt 718 Patientinnen der deutschen HCV (1b) Anti-D Kohorte beteiligten sich an unserer Studie, hierunter 189 Patientinnen mit spontaner Remission, 149 Patientinnen mit anhaltender Viruselimination (SVR) nach antiviraler Therapie, 183 Patientinnen ohne SVR nach Therapie (non-SVR) und 197 Therapie-naive Patientinnen. Klinische, laborchemische, histologische und elastographische Parameter wurden zur Beurteilung der Leberschädigung evaluiert.

Ergebnis: 35 Jahre nach Infektion zeigten 9,3% aller Patientinnen der Gesamtkohorte und 14,7% der Patientinnen mit chronischer HCV Infektion klinische Zeichen einer Leberzirrhose. Eine spontane bzw. Therapie-induzierte Viruselimination hatte einen signifikanten Effekt auf den Langzeitverlauf der Erkrankung. Die non-SVR Gruppe zeigte mit 15,3% den höchsten Anteil von Patientinnen mit klinischen Zeichen einer Leberzirrhose im Vergleich zu 6% in der SVR Gruppe und 1,1% in der Gruppe mit spontaner HCV Remission (p= 6,2 × 10-6). Das Gesamtüberleben der Patientinnen mit SVR war im Vergleich zu Therapie-naiven Patientinnen bzw. Patientinnen mit non-SVR signifikant verlängert (p= 0,027).

Schlussfolgerung: Unsere aktuelle 35 Jahre Verlaufskontrolle bestätigt eine insgesamt langsame Krankheitsprogression bei Patientinnen der deutschen HCV (1b) Anti-D Kohorte. Patientinnen ohne spontane oder Therapie-induzierte HCV RNA Elimination haben jedoch ein signifikantes und im Langzeitverlauf zunehmendes Risiko einer Zirrhoseentwicklung.

(Quelle: Gastroenterol 2013; 51 - K160)

 

 

 


Therapieversager - Finger weg von Interferon


"Bestimmte Patienten mit Hepatitis C sollten nach dem Versagen der antiviralen Ersttherapie wegen des erhöhten Sterberisikos nicht mit pegyliertem Interferon behandelt werden....

...Es wurden für die Analyse nur placebokontrollierte randomisierte Studien berücksichtigt. Primäre Endpunkte waren Gesamt- und Hepatitis-C-bezogene Mortalität, Lebensqualität und Nebenwirkungen....

...Surrogatmarker SVR wirklich geeignet?...

...Wurden für die statistische Auswertung die Daten aller Studien berücksichtigt, gab es bei den primären Endpunkten keine signifikanten Unterschiede. Begrenzten Koretz und seine Kollegen jedoch die Analyse auf die beiden großen Studien, war die Gesamtsterberate in der Verumgruppe signifikant höher (9,4 versus 6,7 Prozent)....

...Das entspricht einem Anstieg des relativen Risikos um 41 Prozent (95-Prozent-CI zwischen 1,02 und 1,96). Signifikante Unterschiede gab es auch bei hämatologischen Komplikationen, Infektionen, grippeähnlichen Symptomen und Exanthemen, die jeweils bei Patienten mit Interferontherapie häufiger waren....

...Da aber die Sterberate in der Interferongruppe höher war als in der Vergleichsgruppe, zugleich aber bei signifikant mehr Patienten der Verumgruppe das Virus selbst nach einem halben Jahr Therapie nicht nachweisbar war, haben die US-Ärzte Zweifel daran, ob der Surrogatmarker SVR für Patienten mit einer HCV-Infektion geeignet ist, und regen deshalb an, den Marker einer Validierung zu unterziehen...."

(Quelle: Ärzte Zeitung online, 11.02.2013)



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Antwort vom Bundesministerium für Gesundheit in Berlin und vom
Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz in Dresden
zur Erhöhung der Hilfen nach dem Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG)


Antwort vom Bundesministerium für Gesundheit vom 02.07.2013

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf unser Telefonat vom 1. Juli 2013, in dem Sie nach der Anpassungsregelung des § 8 AntiDHG fragten. Hierzu möchte ich Ihnen nochmals Folgendes erläutern:
Die finanziellen Hilfen des AntiDHG werden jährlich entsprechend den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Ländern erhöht. Diese Anpassungsregelung des AntiDHG geht auf den nur für die alten Länder geltenden § 56 Bundesversorgungsgesetz zurück. Vor diesem Hintergrund wurde 2001 mit dem für die Rentenanpassung zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (heute Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und den für die Durchführung des AntiDHG zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörden der neuen Länder einschließlich Berlin abgestimmt, den Anpassungssatz der alten Länder der Erhöhung der finanziellen Hilfen dem AntiDHG zu Grunde zu legen.
Mit freundlichen Grüßen
BMG"


+++

Antwort vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales u. Verbraucherschutz v. 03.07.2013

"Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anpassung und das Vorgehen des KSV Sachsen ist rechtens. 
Die Grundrenten nach dem AntiDHG i. V. m. dem BVG  werden bundesweit einheitlich nach 100% West-Rentenniveau berechnet (gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 14. März 2000 – 1 BvR 284/96, 1 BvR 1659/96 seit 01.01.1999 - siehe Anlage).  Deshalb kann die Renten-Anpassung „nur“ nach Westniveau erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
SMS"

Hier nachzulesen, dass Urteil des BVerfG vom 14.03.2000.

Weil wir jedoch davon ausgehen, dass dieses Urteil hier möglicherweise nicht zutrifft, haben wir das Urteil inzwischen einem Rechtsanwalt mit entsprechender Fachausrichtung zur Prüfung übergeben. Grund dafür ist, dass es sich beim Anti-D-Hilfegesetz nicht um einen Bestandteil des sozialen Entschädigungsrechts der BRD handelt sondern um ein Sondergesetz.

 

 

 

 

Kommunale Sozialverbände verschicken Mitteilungen über den Vollzug der Rentenanpassung zum 01.07.2013

Der in Ihrer Mitteilung möglicherweise ausgewiesene Prozentsatz in Höhe von 0,25 v. H. entspricht dem Bundesgebiet West. Für das Bundesgebiet Ost gilt jedoch tatsächlich ein Prozentsatz in Höhe von 3,29 v. H.. Wir raten Ihnen deshalb rechtzeitig "schriftlich" Widerspruch einzulegen!

 

 

 

 

Diclofenac: Schmerzfrei aber herzkrank?
Auch die EMA (European Medicines Agency) zeigt Diclofenac jetzt wegen kardiovaskulärer Risiken die gelbe Karte


Unter Diclofenac (z.B. Voltaren® von Novartis) ist das Risiko für kardiovaskuläre Komplikationen im Vergleich zu anderen NSAR höher. Dieses populäre nicht-steroidale Antirheumatikum (NSAR) sollte daher von der Liste der unverzichtbaren Arzneimittel (essential-medicines list - EML) der WHO gestrichen werden, fordern die Autoren eines Reviews zur Nutzung von NSAR.

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"Ausheilung" einer chronischen Hepatitis-C-Virusinfektion, was bedeutet das?

Im Zusammenhang mit einer „erfolgreichen“ Interferon-Therapie sprechen Mediziner gewöhnlich von „Ausheilung“ der chronischen Hepatitis-C-Virusinfektion. In diesem Fall besagt der HCV-RNA-Test das sich das Hepatitis-C-Virus mindestens 6 Monate „unter der Nachweisgrenze“ befindet und die üblichen Laborwerte als „normal“ zu bezeichnen sind.

Im Sprachgebrauch der Ärzte bezieht sich der Begriff „Ausheilung“ aber nicht auf die „Ausheilung“ des
gesamten Organismus bzw. die gleichzeitige „Ausheilung“ aller Folgeschäden der jahrzehntelangen
Virusinfektion in und außerhalb der Leber, sondern ausschließlich auf die zum Stillstand gebrachte
Virusvermehrung.

Mit anderen Worten hat die „Ausheilung“ einer chronischen Hepatitis-C-Virusinfektion nicht gleichzeitig zur Folge, dass eine zuvor jahrzehntelang anhaltende Leberentzündung, Fibrose, -zirrhose o. -krebs mit der zum Stillstand gekommenen Virusvermehrung gleichzeitig als mit „ausgeheilt“ zu betrachten ist.

Diese Schäden bleiben auch nach einer Interferon-Therapie u.U. zeitlebens bestehen oder bessern
sich infolge nur sehr langsam. Sofern keine anderen schädigenden Einflüsse z.B. durch Medikamente, Alkohol, Drogen usw. vorliegen, bleibt es deshalb auch nach „erfolgreicher“ Interferon-Therapie meist bei den Funktionsbeeinträchtigungen der vorherigen, jahrzehntelangen Hepatitis-C-Virusinfektion.

Aus diesem Grund empfehlen wir jeder Betroffenen frühestens 6 Monate nach Abschluss einer "erfolgreichen" Interferon-Therapie zusätzlich eine Leberpunktion durchführen zu lassen und zuvor dafür zu sorgen, dass die mit dem histologischen Befund beauftragte Pathologie über die genauen Umstände der vorherigen Grunderkrankung informiert ist und Ihnen anschließend einen Originalbefund aushändigt.

Die Erfahrung zeigt, dass der histologische Leberschaden auch nach „erfolgreicher“ Interferon-Therapie (Ausheilung der HCV-Infektion) über Jahre unverändert bestehen bleibt oder sich nur geringfügig ändert.

Hierbei handelt es sich um einen Folgeschaden der vorherigen chronischen Hepatitis-C-Virusinfektion welcher von den Versorgungsämtern ohne wesentliche Änderung der tatsächlichen noch der rechtlichen Verhältnisse (§ 48 SGB X) als Funktionsbeeinträchtigung der Leber entsprechend anzuerkennen ist.

 

 


 

 

Hepatitis C: Heilung auch ohne Interferon möglich!

Eine Baltimore – Die Therapie der Hepatitis C könnte künftig ohne Interferon auskommen, und sie könnte bei einer verkürzten Therapiedauer bessere Ergebnisse erzielen. Dies zeigen neueste Studienergebnisse, die auf dem International Liver Congress 2012 in Barcelona vorgestellt wurden. Besonders gute Ergebnisse erzielte eine Kombination aus zwei oral verfügbaren Wirkstoffen, unter der alle Patienten mit dem in Europa verbreiteten Genotyp 1 schon nach 24 Wochen dauerhaft virusfrei waren.

Der Standard in der Therapie der Hepatitis C war lange Zeit die Kombination aus pegyliertem Interferon plus Ribavirin. Die Therapie musste oft über ein Jahr oder länger durchgeführt werden und erzielte doch nur bei der Hälfte der Patienten eine über das Ende der Therapie andauernde Virussuppression (sustained virological response, SVR).

Mit den beiden im letzten Jahr eingeführten Mitteln Victrelis (Wirkstoff: Boceprevir) und Incivo (Wirkstoff: Telaprevir) stieg die SVR-Rate auf 60 bis 80 Prozent. Boceprevir und Telaprevir sind die ersten Wirkstoffe, die direkt in die Replikation des Hepatitis-C-Virus eingreifen (DAA, directly acting
antivirals). Weitere DAA befinden sich in der klinischen Prüfung, und die Hepatologen rechnen fest damit, dass sie die „Heilungsrate“ (SVR) weiter erhöhen werden.

Zu den viel versprechenden Kandidaten zählt PSI-7977, der die sogenannte NS5B-Polymerase des Hepatitis C-Virus inhibiert. PSI-7977 gehörte zu den Gründen, warum der kalifornische Hersteller Gilead im November letzten Jahres für 11 Milliarden US-Dollar den Konkurrenten Pharmasset übernahm.
GS-7977 (wie PSI-7977 inzwischen genannt wird) erzielte in den ersten klinischen Studien überragende Ergebnisse.

In der AI444040-Studie waren 88 therapie-naive Patienten auf drei Arme randomisiert worden. Im ersten Arm erhielten sie zunächst für sieben Tage nur GS-7977, es folgte über weiter 23 Wochen die Kombination aus GS-7977 plus Daclatasvir. In der zweiten Gruppe wurden beide Medikamente über den gesamten Zeitraum von 24 Wochen kombiniert. Im dritten Arm wurde Ribavirin als dritte Substanz hinzugefügt.

Eine solche Dreierkombination scheint nach den jetzt vorliegenden Zwischenergebnissen jedoch nicht notwendig zu sein. Wie die Gruppe um Mark Sulkowski von der Johns Hopkins University School of Medicine in Baltimore mitteilte, wurden alle 29 Patienten mit Genotyp 1 bereits unter der Zweierkombination mit GS-7977 plus Daclatasvir virusfrei, und sie waren es auch noch vier Wochen nach dem Ende der Therapie. Beim Virustyp 2 oder 3 wurden 91 Prozent virusfrei.

Damit ist das Kriterium der SVR zwar noch nicht erfüllt. Es fordert eine Virusfreiheit über 12 Wochen nach dem Ende der Therapie. Es scheint aber, dass die Zweierkombination, die sich in einer einzigen Tablette zur einmal täglichen Einnahme kombinieren ließe, die Ergebnisse der derzeitigen
Standardtherapie übertrifft. Die Verträglichkeit scheint gut zu sein, auch wenn viele Patienten über Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen und Nausea leiden. Die Aussicht die Strapazen der Therapie nur 24 Wochen, statt ein ganzes Jahr ertragen zu müssen und die zu erwartende Heilung könnten die Motivation, die Therapie durchzuhalten, jedoch steigern.

Der nächste Schritt wäre eine Phase-III-Studie mit den beiden Medikamenten. Doch daran scheint Gilead nicht interessiert zu sein. Der Partnerwirkstoff Daclatasvir wird nämlich vom Konkurrenten Bristol-Myers Squibb hergestellt, der ebenfalls an der Behandlung der Hepatitis C verdienen will. Gilead setzt deshalb auf eine Kombination mit dem älteren Virustatikum Ribavirin, das als Generikum kostengünstig verfügbar ist. Die Kombination scheint jedoch nicht ganz so wirksam zu sein. In der ELECTRON-Studie wurden nur 22 von 25 Patienten nach 12 Wochen virusfrei. In der QUANTUM-Studie waren es nur 10 von 17 Patienten.

Ob unter diesen Ergebnissen nicht doch eine Kombination von GS-7977 plus Daclatasvir sinnvoller wäre, dürfte jetzt Gegenstand von Diskussionen sein. Allzu lange werden die Hersteller mit den Verhandlungen nicht zögern, da andere Firmen wie Abbott ebenfalls aussichtsreiche Wirkstoffe in der klinischen Prüfung haben. Für die Patienten mit Hepatitis C könnten sich die Aussichten auf eine Heilung verbessern. Auf die Kostenträger dürften erhebliche Mehrkosten zukommen. Die Behandlungskosten dürften im Bereich von mehreren 10.000 Euro pro Patienten liegen.

© rme/aerzteblatt.de

Hier gelangen Sie zur Webseite von www.aerzteblatt.de.


 


 

 

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Sie haben die Ausstrahlung des Dokumentarfilms: "Nur eine Spritze" verpasst? Kein Problem!

Der Dokumentarfilm kann hier angesehen werden.

Sie möchten mehr über die Anti-D-Geschädigten erfahren?

Hier gelangen Sie zum Archiv von MDR-Fernsehen um Dokumentationen und Reportagen anzuschauen.


 




 


Erhöhte Gefahr: Gemischte Trombozythenkonzentrate

Kann sich die Tragödie der Anti-D-Geschädigten auch heute noch wiederholen? Ja!

Jeden kann es treffen. Nach einem Unfall, während einer größeren Operation: Man ist auf Blutspenden angewiesen. Die retten Leben, doch sie bergen auch ein Risiko. Denn immer wieder brechen neue Viren und Erreger in die Blutversorgung ein. HIV, Hepatitis oder BSE sind nur die bekanntesten Beispiele der vergangenen Jahre.

Das Problem: Neue Viren und Erreger fallen zunächst bei Standardtests nicht auf. So haben sie Zeit, sich über die Blutversorgung auszubreiten. Dieses Risiko, warnen Experten, werde in Deutschland unnötig vergrößert. Fast die Hälfte der Thrombozytenspenden werden in Deutschland aus vier oder fünf Spenden zusammen gemischt.

Ist davon nur eine einzige infiziert, so namhafte Transfusionmediziner in Visite, würde der Empfänger mit dem Erreger verseucht.

Misch-Konzentrate sind billiger!

Dabei gibt es eine einfache Möglichkeit, das Risiko zu minimieren: Indem man die Thrombozyten eines einzelnen Spenders nutzt. Doch die sind teurer: Das Konzentrat von nur einem Spender kostet 420 Euro, ein gemischtes nur 250 Euro. Darum pochen Krankenkassen immer häufiger darauf, die billigeren Misch-Konzentrate zu nutzen. Mehrere deutsche Krankenhäuser müssen sich derzeit vor Gericht für die Verwendung eines Einzelkonzentrats rechtfertigen. Die Krankenkassen berufen sich dabei auf das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das als Bundesbehörde für die Risikobewertung zuständig ist. Das Paul-Ehlrich-Institut bewertet das Risiko von Einzel- und Mischkonzentrate gleich.

Hier lesen und sehen Sie weiter im NDR Fernsehen "Ratgeber Gesundheit".

 

 


 


Parade der Keime

Deutschlands Seuchenexperten reihen erstmals Infektionserreger nach deren Gefährlichkeit

Liste des Schreckens:

Die Rangfolge umfasst 85 Positionen. Die ersten 28 sieht das RKI als „prioritär“ an. „Sieger“ Influenza punktet durch sein enormes Potenzial („Supergrippe“). Hepatitis-C-Viren folgen bereits mit Rang 2!

1. Influenzaviren

2. Hepatitis-C-Viren

3. MRSA (Bakterien)

4. HIV (Aids-Erreger)

5. Meningokokken

6. Varizellen (Windpocken-Erreger)

7. Campylobacter (Lebensmittelkeim)

8. Tuberkulose-Erreger

9. Humanes Papillom-Virus

10. Legionellen

... bis 85.

Hier lesen Sie weiter auf FOCUS Online.

 

 


 


Was ist eine "Übliche Befindlichkeitsstörung"?

Eine Befindlichkeitsstörung (umgangssprachlich auch: Unwohlsein) ist eine negative Empfindung, die rein subjektiv wahrgenommen wird und nicht notwendigerweise Krankheitswert besitzt. Ihr Gegenteil ist das Wohlbefinden.

Man kann die Befindlichkeitsstörung bzw. das Wohlbefinden nach der Definition der Weltgesundheits-organisation wie folgt in drei Gebiete körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens aufteilen.
Im positiven Sinne wird zumeist von gutem Allgemeinbefinden auch ohne diese Differenzierung in verschiedene Bereiche gesprochen. Im negativen Sinne wird von schlechtem Allgemeinbefinden gesprochen, wenn sich infolge einer Krankheit oder Behinderung allgemeine Abwehrreaktionen des Körpers einstellen und/oder die Funktionsbereitschaft des Gesamtorganismus sich verringert. Dies
kann z. B. bei Gewichtsabnahme, Fieber oder Immunabwehr und bei körperlicher oder psychischer Erschöpfung eintreten. Hierdurch werden die Funktionen des Gesamtorganismus bzw. die allgemeine körperliche Anpassung und die Funktionsreserven eingeschränkt.


 


 


System oder Unkenntnis?
Der feine Unterschied zwischen Folgeerkrankungen der chronischen Hepatitis C
und Folgeerkrankungen der chronischen Hepatitis-C-Virusinfektion.


Werden Krankheitsursachen bewusst verdreht und verschleiert? Oder handelt es sich einfach nur um Unkenntnis?

Ausgangspunkt

In dem nachfolgenden Auszug fragen Abgeordnete die Bundesregierung welche Voraussetzungen bei Betroffenen erfüllt sein müssen, damit die chronischen extrahepatischen, also außerhalb der Leber verursachten Folgeerkrankungen der chronischen Hepatitis-C-Virusinfektion, als Gesundheits-störungen anerkannt werden.

Die Bundesregierung antwortet darauf, dass im Einzelfall ein Gutachten die in den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit (AHP) einzig aufgeführten extrahepatischen Manifestationen (vor allem Kryoglobulinanämie,  Glomerulonephritis,  Arthritis  und  Vaskulitis) zu bestätigen hat, dass diese Erkrankungen Folgen der Hepatitis sind (gemeint ist gemäß Versorgungsmedizinische Verordnung 2008 die „Chronische Hepatitis“).

Genau genommen reden die Bundesregierung und die Abgeordneten aneinander vorbei!

 
   
 

 

Einleitung

Bislang hat sich die medizinische Forschung am Hepatitis-C-Virus (HCV) vorwiegend auf die Leber konzentriert. Das führte u.a. dazu, das unter Hepatitis-C-Virus-Infektion und Hepatitis C sogar ein und dieselbe Erkrankung verstanden wurde. Noch vor 10 Jahren war man deshalb davon überzeugt, dass HCV im wesentlichen Leberzellen (Hepatozyten) infiziert und sich nur
in diesen namhaft vermehren kann. Neuere Studien weisen jedoch darauf hin, dass HCV durchaus auch in verschiedene extrahepatische Zelltypen (außerhalb der Leber) eindringen und mit diesen Reservoirs den Krankheitsverlauf nicht nur beeinflussen sondern darüber hinaus weitere Folgeerkrankungen bewirken kann.

Wo liegt nun der feine Unterschied?

Durch das Eindringen des Hepatitis-C-Virus (HCV) in den menschlichen Körper wird zunächst eine
Hepatitis-C-Virus-Infektion (HCV-Infektion) verursacht. Infolge dieser HCV-Infektion kann in der Leber
die Leberentzündung Hepatitis C (griechisch: Hèpar = Leber, -itis = Entzündung) ausgelöst werden. Halten die HCV-Infektion und die Hepatitis C länger als 6 Monate an, liegen eine chronische HCV-
Infektion und eine chronische Hepatitis C vor. Sowohl die chronische HCV-Infektion, als auch die chronische Hepatitis C, können im Organismus darüber hinaus weitere, voneinander unabhängige, Folgeerkrankungen bewirken welche ebenfalls einen eigenen chronischen Verlauf nehmen können. 

1. Folgeerkrankungen der chronischen HCV-Infektion

Die chronische HCV-Infektion kann sogenannte extrahepatische (außerhalb der Leber befindliche) Folgeerkrankungen in anderen Organen und Formenkreisen auslösen, und zwar ohne den Einfluss
der Lebererkrankung „chronische Hepatitis C“.  

Als Folgeerkrankungen der chronischen HCV-Infektion sind u.a. zu nennen:

  • HCV-Infektion assoziierte Encephalopathie,
  • rheumatoide Gelenkbeschwerden, Oligoarthritis, Polyarthritis,
  • Einschränkung der Leistungsfähigkeit (Müdigkeit, Abgeschlagenheit),
  • depressive Symptome   

Darstellung einzelner mit der HCV-Infektion im Zusammenhang stehender Erkrankungen:

Bei genauer Hinsicht handelt es sich bei der Hepatitis C (links unten), selbst auch nur um eine Folge
der HCV-Infektion. Dieser Sachverhalt ist von entscheidender Bedeutung, weil die in der Versorgungs-medizinischen Verordnung (VersMedV) aufgeführten extrahepatischen Erkrankungen sich derzeit nur
als auf die von der Hepatitis C verursachten Folgeerkrankungen beschränken.

2. Folgeerkrankungen der chronischen Hepatitis C

Die chronische Hepatitis C (chronische Leberentzündung) ist eine Erkrankung innerhalb der Leber.

Als intrahepatische (innererhalb der Leber befindliche) Folgeerkrankungen der chronischen Hepatitis C sind u.a. zu nennen:

  • Leberfibrose (in geringer, mäßiger und starker Ausprägung) und
  • Leberzirrhose (die kompensiert inaktiv, gering aktiv, stärker aktiv sein kann), 
    Aszites und portale Stauung
  • Leberkarzinom (Leberkrebs)

Bei ungehindertem Fortschreiten der Leberzirrhose kann es zu Einschränkungen der Entgiftungsfunktion in der Leber kommen, die wiederum die Vergiftungszunahme des gesamten Organismus zur Folge hat.

Als extrahepatische (außerhalb der Leber befindliche) Folgeerkrankung der Hepatitis C ist zu nennen:

  • hepatische Enzephalopathie

Beide, die chronische HCV-Infektion und die chronische Hepatitis C, können im Organismus somit gleichzeitig und voneinander unabhängig, verschiedene Folgeerkrankungen bewirken!

Die o.g. Anfrage der Abgeordneten bei der Bundesregierung hätte demzufolge richtig lauten müssen:
„Welche Voraussetzungen müssen die Betroffenen erfüllen, um eine Anerkennung von chronischen extrahepatischen (außerhalb der Leber liegenden) Folgeerkrankungen der chronischen HCV-Infektion
und der chronischen Hepatitis C zu erreichen?“ Die Antwort der Bundesregierung ist ohnehin falsch,
weil diese unter Bezugnahme auf die chronische Virushepatitis erfolgt, die in Nr. 108, der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungs- und nach dem Schwerbehindertenrecht extrahepatischen Manifestationen auflistet, die nicht Folgeerkrankungen der chronischen Virushepatitis sondern der chronischen HCV-Infektion sind. Die Ansicht der Bundesregierung und ihrer Landes-
behörden entspricht demnach bis heute weder dem aktuellen Stand der Wissenschaft noch dem neuesten Stand der medizinischen Forschung!

Fazit

Nicht ohne Grund gehen die Bundesregierung und die Landesbehörden deshalb in den Nachprüfungsverfahren gegenwärtig davon aus, dass die Reduzierung der Virenlast unter
die labortechnisch messbare Nachweisgrenze, sowie eine Normalisierung der Leberwerte, quasi einer vollständigen Ausheilung der chronischen Leberkrankheit gleichzusetzen sei,
und damit ebenso auch alle extrahepatischen Folgeerkrankungen der chronischen Hepatitis C als mit ausgeheilt - i. S. des fehlenden Krankheitswertes - zu betrachten seien. Die weiteren Folgen der chronischen HCV-Infektion bleiben so in der Bewertung von Gesundheitsstörungen und damit verbundenen Funktionsbeeinträchtigungen allerdings generell ausgeschlossen.

Ich hoffe mit diesem Beitrag ein wenig Licht in Ihre ohnehin finstere Vergangenheit und Gegenwart zu bringen. Verbundene Grüße an alle Betroffenen!

 

 


 


Wurden alle infizierten Frauen informiert und untersucht?
Noch heute beträgt die „Dunkelziffer“ über 2.250 Personen!


Von August 1978 bis März 1979 wurde in der damaligen DDR, Rhesusfaktor-negativen Frauen,
nach Schwangerschaftsabbruch, Geburt, Fehl- oder Totgeburt, eine obligatorische Schutzimpfung aus Human-Anti-D-Immunglobulin injiziert welches mit Hepatitis-C- und G-Viren kontaminiert war. Unmittelbar betroffen waren insgesamt 6.773 Personen. Nur ein Drittel dieses Personenkreises wurde von den ehemals zuständigen Behörden über die Folgen dieser Impfung informiert und zu Nachuntersuchungen aufgefordert. Nach Schätzung der Bundesregierung betrug die „Dunkelziffer“ deshalb am 24.10.1995 noch insgesamt 3.906 Personen!

Insbesondere durch vielfältige Berichterstattung in den Medien während des Gesetzgebungsverfahren (Anti-D-Hilfegesetz/AntiDHG) von 1995 - 2000, konnten bis zum 31.12.2010 insgesamt 4.600 mit dem Hepatitis-C-Virus kontaminierte Personen (Frauen, Kinder und Kontaktpersonen) ermittelt werden von denen allerdings nur 2.615 Personen als Schadensfälle gemäß Anti-D-Hilfegesetz anerkannt sind.

Die heutige „Dunkelziffer“ beträgt nach Abzug von infizierten Kindern und Kontaktpersonen mithin immer noch über 2.250 Personen, welche bis heute weder informiert noch nachuntersucht wurden obwohl den obersten Landesbehörden in den neuen Bundesländern eine Liste der damaligen Kreis-
und Bezirkshygiene-Inspektionen vorliegt und die Bundesregierung erklärt, dass von den Ländern
alle betroffenen Frauen informiert und nachuntersucht würden.

Helfen Sie bitte mit, die betroffenen Frauen zu finden und zu informieren!

Liebe Grüße

 

 
 
DB-Drucksache 13/2732 vom 24.10.1995
 
DB-Drucksache 13/2732 vom 24.10.1995
 
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Wann erfolgt eine Rückstufung der Rente?
Was sagt die Bundesregierung dazu?


Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Frank Spieth erklärt in "Eine unendliche Geschichte":

Die Länder, so die Bundesregierung, haben mitgeteilt, dass nur,

- wenn weder der Virus nachweisbar ist,
- noch klinische Symptome vorliegen,
- noch Laborwerte auffällig sind,

eine Rückstufung der Rente erfolgt.

Die betreffenden Frauen würden also nicht benachteiligt, wenn nur der Virusnachweis nicht gelingt.
In diesem Fall würde abgewartet und erst nach entsprechenden Untersuchungen neu beurteilt."

Lesen Sie dazu bitte auch die Drucksache des Deutschen Bundestages Nr. 16/4006 vom 08.01.2007.

Liebe Grüße

 

 
 
Gesellschaftspolitische Kommentare 6/07
 
DB-Drucksache 16/4006 vom 08.01.2007
 
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Die AGE Anti-D-Geschädigter Frauen steht mit der Bundestagsabgeordneten, Fr. Dr. Marlies Volkmer SPD in Kontakt. Inzwischen liegen die Kleine Anfrage von Frau Dr. Volkmer und anderen Abgeordneten der Fraktion der SPD bei der Bundesregierung sowie deren Antwort zur Dokumentation des Anti-D-Hilfegesetzes und vorangegangener Gesetze" vor. Die bekannten Probleme der Anti-D-Geschädigten
will man jetzt möglichst interfraktionell, also in Zusammenarbeit mit allen Fraktionen im Deutschen Bundestag lösen.

Lesen Sie hier die Antwort der Bundesregierung in der Drucksache des Deutschen Bundestages
Nr. 17/9277 vom 10.04.2012.

Frau Dr. Volkmer hat uns mitgeteilt, dass die Landesbehörden aus Sachsen und Brandenburg,
aufgefordert sind, die über die Bundesregierung angeforderten Informationen nachzureichen.

Wir bedanken uns bei der Fraktion der SPD und wünschen viel Erfolg!


 


 


Informationsdienst Ihrer Stuttgarter Bundestagsabgeordneten Karin Maag
Deutscher Bundestag am 12.05.2012 für die Fraktion CDU/CSU
(Auszug)

 

 


Die AGE Anti-D-Geschädigter Frauen hat die Bundestagsabgeordnete, Frau Karin Maag CDU/CSU
am 23.04.2012 an Ihre Zusage erinnert und gleichzeitig um deren Konkretisierung gebeten.

Lesen Sie hier den Inhalt unserer E-Mail und hier die Antwort von Frau Maag MdB vom 02.05.2012.

Wir bedanken uns bei Frau Maag CDU/CSU und wünschen viel Erfolg!

 

 


Der Inhalt dieser Webseite wird ständig überarbeitet.

Für Hinweise über weitere wichtige Beiträge oder nicht funktionsfähige Links sind wir sehr dankbar!

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