Berichte

Hier kommen Betroffene zu Wort:


 


Zum Beitrag vom 19. November 2012 über Erfahrungen mit Kuranträgen beim Versorgungsamt

Ja, das sind auch meine Erfahrungen mit den Kuranträgen beim Versorgungsamt.

Ich hatte nach der 72-wöchigen Interferon-Therapie (2007) einen Kurantrag beim Versorgungsamt gestellt. Ich war am Ende meiner Kräfte, abgemagert, physisch und psychisch am Boden. Nun wollte ich endlich wieder normal leben und wusste, dass ich es im Alltag nicht schaffen würde, mich zu erholen.

Nach der Interferon-Therapie bin ich wieder voll arbeiten gegangen. Während dieser Zeit bin ich auch noch aus meiner Wohnung geklagt worden. Um so mehr brauchte ich dringend Abstand und Ruhe.

Also habe ich einen Kurantrag beim Versorgungsamt gestellt. Der wurde umgehend abgelehnt.
Begründung: Ich sei ja nun geheilt und mir ginge es doch wieder gut.

Der Hintergrund war, dass während der Therapiephase meine Klage auf Höherstufung lief und der Berufungstermin beim Gericht ausgerechnet auf die erste Woche nach Therapie-Ende fiel.

Die Vertreterin des Versorgungsamtes zweifelte meine Beschwerden grundsätzlich an und argumentierte herablassend: "die paar Schmerzen“ während der Therapie usw.. Einzig der Haarausfall zählte als Argument. Und das trotz Gutachten von Fachärzten!

Schließlich konnte ich mit meiner Anwältin einen Vergleich aushandeln, der mir für die Therapiezeit einen GdS in Höhe von 30 % und die damit verbundene Rentenzahlung ermöglichte.

Aber nun kommts: In diesem Zusammenhang hatte ich geäußert, dass es mir nach Absetzen der Medikamente etwas besser ginge. Und darum lautete meine versorgungsärztliche Einstufung seitdem nicht mehr 30 % sondern nur noch unter 25 %.

Für weiteren Streit mit dem Versorgungsamt fehlte mir die Kraft. Ich bin dem aus dem Weg gegangen und habe 2011deshalb einen Kurantrag beim Rententräger gestellt mit dem Schwerpunkt auf Migräne und Burnout. Erst nach Widerspruchsverfahren und Nervenarztgutachten bekam ich im Mai 2012 sechs Wochen in einer Schmerz- und Psychosomatischen Klinik. Leider waren die Behandlungen nicht optimal, da ich mit meinen Problemen nicht zum Klinikprofil passte. Aber es waren sechs Wochen raus aus dem Alltag! Viel Schlafen und Ausruhen! Allerdings hatte diese Kur nicht die erhoffte Langzeitwirkung und deshalb bin ich derzeitig wieder wie zuvor schon nach dem Aufwachen erschöpft, leistungsschwach, unkonzentriert, vergesslich und oft depressiv.

Nun gehe ich wieder zum Hausarzt, mein Blutbild ist soweit o.k. …gesund ist jedoch was anderes! Aber eigentlich will es niemand mehr hören, wie es einem so geht. Zumindest ist das mein Eindruck.

Eigentlich möchte ich mich viel, viel lieber an den schönen Dingen des Lebens erfreuen und nicht die kostbare Zeit mit dem äußerst frustrierenden Ämterstreit vertun.

10. Dezember 2012

 




 


Vielen Dank für den Bericht vom 23. Nov. 2012 über die Methoden der Kureinrichtungen!

Genau so ist es!!!

Im Jahr 2010 wurde mir eine Kur (4 Wochen) in einer Psychosomatischen Klinik bewilligt.

Völlig abgekämpft kam ich dort an.

Nur durch die absoluten Ruhephasen in meinem Zimmer während der Reha, brachte ich die Kraft auf, um an den Maßnahmen teilzunehmen.
Therapien waren: Massagen, , Wassergymnastik, Musiktherapie, freies Malen, Vorträge, Vorträge, Vorträge, Wärmebehandlung, Entspannungstraining, Problemlösegruppen, wobei ich nicht einmal über mein Problem reden durfte, therapeutische Einzelgespräche, wobei meine Co Therapeutin 3 Wochen im Urlaub war, medizinische Bäder, Walking.

Verteilt auf die vier Wochen Aufenthalt konnte ich diese Therapien körperlich gut aushalten.

Während des Aufenthaltes war die Einrichtung eine einzige Baustelle. Innen wie Außen. Der Ersatz für warmes Wasser waren Freikarten für eine Therme.

Im Entlassungsbericht stand schließlich, dass ich 8 Stunden am Tag belastbar bin. Obwohl die Dosis der Antidepressiva, wie auch der Blutdrucktabletten erhöht wurden.

Vollbeschäftigung also und das nach ursprünglichen, wie auch zutreffenden Diagnosen:
Hepatitis C Virusinfektion, Depressionen, chronisches Fatique-Syndrom, Angststörung, rheumatische Beschwerden, Muskelschmerzen, Konzentrationsstörung, Anpassungsstörung, arterielle Hypertonie, Schilddrüsenunterfunktion …

Auch ich befinde mich im Klageverfahren.

27. November 2012

 


 


Das sollte man wissen wenn man eine vom Versorgungsamt verordnete Badekur antritt!

Ich schreibe hier meine persönlichen Eindrücke mit einer versorgungsamtlich verordneten Kur.

In Absprache mit dem behandelnden Arzt habe ich nach Beendigung einer einjährigen Interferon-Therapie bei meiner Krankenkasse eine Badekur beantragt. Diese hatte den Antrag an das für mich zuständige Versorgungsamt weitergeleitet.

Meine Kräfte waren nach einer Interferon-Therapie völlig aufgezehrt. Zudem habe ich in dieser Zeit auch noch meine krebskranke Mutter gepflegt, so dass ich eigentlich gar keine Zeit hatte mich mit meiner Krankheit zu beschäftigen. 24 Stunden musste ich funktionieren! Wer das in seiner Familie selbst durch gemacht hat, weiß, dass es sich dabei um einen absoluten Voll-Time-Job handelt.

Wegen der Kur viel die Entscheidung schließlich auf „Bad Kiessingen". Die Ortsveränderung tat mir sehr gut! Die erste Woche blieb ich zwar total zurückgezogen. Aber mit mir waren auch noch zwei andere Frauen dort zu Kur, bei denen es sich ebenfalls um Anti-D-Geschädigte handelte. Eine kam aus Magdeburg und eine aus Bad Doberan. Wir drei waren bald eine richtige kleine Gemeinschaft und so verlebten wir trotz unserer Erkrankung sechs sehr schöne Wochen miteinander.

Leider habe ich wegen der Schmerzen an einigen Kuranwendungen nicht mit teilnehmen können.
Nicht zuletzt habe ich wegen der Erschöpfung auch so manche Anwendung und Mahlzeit sogar verschlafen. Trotzdem habe ich während dieser Zeit ein wenig auftanken können. Und so fuhr ich auch ein wenig optimistischer wieder nach Hause.

Monate später bekam ich dann den Kur-Abschlussbericht zu lesen. Da stand zu meinem Erstaunen drin, dass ich, die Patientin, angeblich in guter gesundheitlicher Verfassung entlassen worden sei und auch wieder in der Lage sei stundenweise leichte Arbeiten auszuführen. Ich war geschockt! Wer mich kannte, wusste nicht ob er mit mir lachen oder weinen sollte!

Zu dieser Zeit hatte ich einen Rentenantrag laufen und befand mich bereits im Klageverfahren. Den Ausgang sah ich bei Bekanntwerden nun gefährdet. Das bereitete mir zusätzlich große Sorgen!

Von einer Insiderin erfuhr ich schließlich was ich während dem Kurbetrieb wohl „falsch“ gemacht hatte. Weil ich mit den zwei anderen geschädigten Frauen öfter zusammensaß und wir viel gelacht haben und die „Auszeit“ soweit es uns möglich war auch genossen, kam der Verdacht auf, dass es uns doch zunehmend besser gehe. Ich erinnere mich, dass wir in einem naheliegenden Café sogar mehrfach nicht allein waren. Dieselben Gesichter am Nachbartisch kannten wir aus dem Kurbetrieb. Es handelte sich dabei eindeutig um dortige Mitarbeiter, die uns beobachteten.

Fazit: Sämtliche Kurbetriebe stehen mit den Versorgungsämtern in einem vertraglichen „Abhängigkeits-“ Verhältnis, sodass im Abschlussbericht möglichst viele positive Inhalte zusammengetragen werden. Manchmal eben auch wieder den tatsächlichen Zustand. Darum habe ich mich inzwischen entschieden keine vom Versorgungsamt getragene Kur mehr in Anspruch zu nehmen.

Abschließend der Hinweis: „Es gibt auch Kureinrichtungen, die weder mit den Krankenkassen noch mit den Versorgungsämtern ein Vertragsverhältnis haben. Allerdings muss man den Aufenthalt dann selbst zahlen und bekommt vom Versorgungsamt möglicherweise lediglich einen Zuschuss.

23. November 2012

 


 


Meine Erfahrungen bei der Beantragung und Bewilligung von Badekuren

Ich möchte die neue Internetseite www.antidhilfe.de der „Arbeitsgemeinschaft  ANTI-D-geschädigter Frauen“ nutzen, um ein Problem anzusprechen, das mich mit Sicherheit nicht allein betrifft. Gleichzeitig danke ich den Betreibern für diese weitere Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs für alle geschädigten Frauen.

Es geht mir um die Umsetzung des AntiD-Hilfegesetzes in den verschiedenen Bundesländern.
Als Bundesgesetz muss das AntiDHG in allen Bundesländern einheitlich umgesetzt werden, sodass allen geschädigten Frauen in jedem Bundesland in gleicher Weise die Nutzung der gesetzlichen Regelungen des AntiDHG durch die jeweiligen zuständigen Landesbehörden ermöglicht wird.
Zuständig  für die Wahrnehmung der Ansprüche aus dem AntiDHG ist ja bei den geschädigten Frauen immer die Landesbehörde des Bundeslandes, in dem damals die AntiD-Immunprophylaxe (also die Infektion) erfolgte. Lebt man z.B. in Thüringen und die Infektion erfolgte im heutigen Mecklenburg Vorpommern, so ist die Landesbehörde von Mecklenburg Vorpommern zuständig usw.

Im konkreten Fall möchte ich die nach meinen Erfahrungen ungleiche Praxis in den verschiedenen Bundesländern bei der Bewilligung von Badekuren (stationärer Behandlung in einer Kureinrichtung)
lt. dem AntiDHG § 2 (bezogen auf BVG § 11 Abs.2) nennen.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei der Beantragung einer o. g. Badekur seitens der zuständigen Landesbehörde regelmäßig mit einem Schreiben geantwortet wird. Es wird in diesem darauf hingewiesen, dass durch eine solche Badekur ohnehin keine Heilung erfolgt und dass nur in Ausnahmefällen durch die erheblichen Beschwerden infolge einer zeitnah erfolgten Interferontherapie eine solche Badekur bewilligt werden könne. Ansonsten bestünde kein Anspruch.
Für mich ist das nicht nachvollziehbar.

Die Bedingung, dass durch eine Badekur eine Heilung erfolgt, ist im BVG §11 Abs. 2 nicht als einzige vorgeschrieben. Eine Badekur ist auch angesagt, um „in absehbarer Zeit einer zu erwartenden Verschlechterung des Gesundheitszustands, einer Pflegebedürftigkeit oder einer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.“ Außerdem ist im AntiDHG § 2 nicht vermerkt, dass für die Bewilligung einer  entsprechenden Heil- und Krankenbehandlung eine zeitnah erfolgte Interferontherapie zwingend erforderlich ist.

Mir ist völlig klar, dass die Belastungen während und nach einer Interferontherapie sehr groß sind.
Eine Badekur unmittelbar nach einer Interferontherapie ist sehr wichtig, um wieder auf die Beine zu kommen. Die Nebenwirkungen und evtl. bleibenden Probleme sind nicht zu unterschätzen. Dennoch bietet auch die Interferontherapie keine Garantie virenfrei oder gar geheilt zu sein. Immer wieder Nonresponder gewesen zu sein und Misserfolge verarbeiten zu müssen, das war und ist eine enorme psychische Belastung für mich.

Außerdem sind die Beschwerden und Belastungen (schnelle Ermüdung, Erschöpfung und Abgeschlagenheit, verminderte Leistungsfähigkeit und Konzentration, Glieder- und Gelenkschmerzen, extremer Juckreiz, Depressionen usw.), mit denen man durch die Hepatitis-C Virusinfektion zu kämpfen hat, auch nach den Interferontherapien noch da.  Es sind Alltagsbegleiter! An manchen Tagen fällt es mir sehr schwer, wenigstens einigermaßen optimistisch und positiv in die Zukunft zu schauen und Freude am Leben zu finden!

Ich kann nur für mich sprechen, aber ich weiß aus Gesprächen mit anderen geschädigten Frauen, dass ich nicht die Einzige bin, bei der diese Bewilligungspraxis angewendet wird, aber auch, dass in  anderen Landesbehörden diesbezüglich anders bewilligt wird, dass dort die geschädigten Frauen auch ohne zeitnah erfolgte Interferontherapie viel größere Chancen haben, Badekuren bewilligt zu bekommen.

Eine Badekur kann die Hepatitis – C nicht heilen oder ungeschehen machen. Aber sie kann uns geschädigten Frauen sehr helfen, neue Kraft zu sammeln, um die vielen Belastungen und Schwierigkeiten im Leben zu meistern, die uns durch die Hepatitis –C Virusinfektion und die damit im Zusammenhang stehenden Erkrankungen und Beschwerden entstanden sind.

Es wäre schön, wenn sich weitere  geschädigte Frauen melden und über gleiche, ähnliche oder andere Erfahrungen berichten. Ich kann nur dazu ermutigen!

19. November 2012

 

 




 




Ich lege hier den Nachprüfungsbescheid vom Amt für Familie und Soziales (heute KSV) mit dazu. Diesen Bescheid erhielt ich nach Beendigung meiner letzten Interferontherapie obwohl es mir nach dieser Therapie schlechter ging als vorher. Das glaubt einem ja sonst keiner!

Liebe Grüße

 

 
 
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